Ein Wintergarten ist eine schöne Lösung wenn Sie keinen eigenen Garten haben oder auch zu kälteren Jahreszeiten draußen sitzen möchten. Ein Wintergarten ist nicht mit einer Terrasse zu verwechseln. Auch diese kann zwar überdacht sein, hat aber mit einem Wintergarten nichts zu tun. Ein Wintergarten ist nicht nur überdacht, sondern rundum abgeschlossen, und meistens direkt mit dem Wohngebäude verbunden. Ein großer Anteil eines Wintergartens besteht aus großzügigen Glasflächen. Die Glasflächen haben nicht nur den Vorteil einen schönen Ausblick zu bieten, sondern können auch zur Wärmeisolierung genutzt werden. Jedoch gibt es für Wintergärten auch eine bestimmte Wärmeschutzverordnung, an die Sie sich beim Bau des Wintergartens halten müssen.Die Wärmeschutzverordnung gilt nur für bestimmte Bauarten von Wintergärten. Nicht für jeden Wintergarten benötigen Sie einen Nachweis für die Wärmeschutzverordnung. Ist der Wintergarten unbeheizt, benötigen Sie keinerlei Nachweise. Handelt es sich jedoch um einen beheizten Raum, wird dieser wie ein Wohnraum gehandelt, und muss sich an bestimmte Richtlinien halten. Hierbei ist zwischen dem winterlichen und dem sommerlichen Wärmeschutz zu unterscheiden.

Die winterliche Wärmeschutzverordnung für den Wintergarten ist nicht schwer einzuhalten. Die benötigte Wärmedämmung bekommen Sie, wenn sie die Fensterfronten zur Süd, Ost oder Westseite bauen. Dazu können Sie zwischen Wärmeschutzfenstern mit verschiedenen Rahmen wählen.

Jedoch müssen Sie auf die keq.F-Werte der Fenster achten. Der km.Feq = 0,7 W / m2K muss eingehalten werden. Für den Sommer schreibt die Wärmeschutzverordnung vor, dass der g-Wert der Verglasung nicht über 25 % liegen darf. Viel zu hohe Temperaturen lassen sich vermeiden, wenn Sie spezielles Sonnenschutzglas verwenden oder für eine außen liegende Verschattungsvorrichtung sorgen. Stellen Sie einen Bauantrag für einen beheizten Wintergarten, muss ein Wärmeschutznachweis vorliegen.

Geschrieben von tobias am 18. 11. 2009